Abfindung
BMW zahlt die Abfindung. Das Finanzamt bedient sich erst mal.
Tausende BMW-Mitarbeiter nehmen gerade eine Abfindung an. Die Angebote sind ordentlich. Aber das Finanzamt greift erst mal voll zu. Wer richtig plant, holt sich zurück, was zu viel war.
Dan Meisel, B.A. | Steuerberater | Bamberg
Besonderheiten bei Abfindungen
KI-generierte Audio-Zusammenfassung
Stell Dir vor, Du bestellst eine große Pizza. Bevor Du den ersten Bissen nimmst, kommt Dein Mitbewohner. Er nimmt Dir fast die Hälfte weg und sagt: „Keine Sorge. Ein paar Stücke kriegst Du nächstes Jahr zurück. Wenn Du einen Antrag stellst. Vielleicht.“
Genau so läuft es seit 2025 mit Abfindungen.
Was sich geändert hat
Bis Ende 2024 hat der Arbeitgeber die sogenannte Fünftelregelung direkt in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Die Abfindung kam also schon steuerlich geschont aufs Konto.
Das ist vorbei. Seit dem 01.01.2025 zieht der Arbeitgeber die volle Lohnsteuer ab. Die Abfindung wird behandelt, als hättest Du in einem Monat das Jahresgehalt eines Vorstands verdient. Entsprechend hoch fällt der Abzug aus.
Die Fünftelregelung gibt es weiterhin. Aber nur noch über die Steuererklärung. Und die machst Du frühestens im Jahr nach der Auszahlung. Das Finanzamt erstattet dann die zu viel gezahlte Steuer. Nicht automatisch. Nur wenn Du Dich darum kümmerst.
Kurz gesagt: Du gibst dem Staat einen zinslosen Kredit. Zurückfordern musst Du ihn selbst, über Deine Einkommensteuererklärung.
Die Fünftelregelung in einem Satz
Das Finanzamt rechnet so, als hättest Du nur ein Fünftel der Abfindung bekommen. Die Steuer, die dieses Fünftel auslöst, nimmt es dann mal fünf. So bremst es den Sprung in den Spitzensteuersatz. Wie viel das bringt, hängt stark davon ab, was Du im selben Jahr sonst noch verdienst. Und genau hier wird es spannend.
Das Jahr der Auszahlung ist Dein Spielfeld
Die meisten unterschreiben den Aufhebungsvertrag, freuen sich über die Summe und warten ab. Das ist der teuerste Fehler. Denn ob die Fünftelregelung viel oder wenig bringt, entscheidet sich im Auszahlungsjahr.
- Zeitpunkt: Wird die Abfindung im Dezember oder im Januar ausgezahlt? Ein Monat kann einen fünfstelligen Unterschied machen.
- Übriges Einkommen: Je weniger Du sonst im Jahr verdienst, desto stärker wirkt die Fünftelregelung.
- Ausgaben, die Du steuerlich ansetzen kannst: Sie wirken im Abfindungsjahr oft stärker als in jedem anderen Jahr.
Das ist keine Trickkiste. Das ist schlicht das Gesetz, richtig gelesen.
Der kuriose Hebel
Jetzt kommt der Teil, bei dem selbst Steuerberater kurz grinsen. Bei hohen Abfindungen gibt es Konstellationen, in denen jeder Euro, den Du steuerlich absetzt, Deine Steuer um mehr als einen Euro senkt. Klingt unmöglich? Ist Mathematik.
1 € ausgeben.Mehr als 1 € weniger Steuern.
Wann hast Du das zuletzt erlebt?
Der Grund: Die Fünftelregelung reagiert sehr empfindlich auf Dein übriges Einkommen. Senkst Du es mit sinnvollen Ausgaben, wirkt die Regelung plötzlich doppelt. Ein Beispiel sind Beiträge zur Altersvorsorge, die Du ohnehin geplant hattest. Im richtigen Jahr gezahlt, finanziert das Finanzamt sie Dir quasi mehr als vollständig.
Aber Achtung: Dieser Effekt tritt nur unter bestimmten Bedingungen auf. Wer ihn nutzen will, muss vorher rechnen. Nicht hinterher.
Steuern sind nur die halbe Miete
Eine Abfindung betrifft nicht nur das Finanzamt.
- Arbeitslosengeld: Die Sperrzeit nach einem Aufhebungsvertrag kennen viele. Die Ruhenszeit kennt kaum jemand. Endet Dein Job früher, als es die Kündigungsfrist erlaubt hätte, sieht die Arbeitsagentur einen Teil der Abfindung als verstecktes Gehalt. So lange ruht das Arbeitslosengeld. Du bist ohne Job und bekommst trotzdem erst mal nichts.
- Sozialversicherung: Was passiert mit Kranken- und Rentenversicherung bis zum nächsten Job oder bis zur Rente?
- Rente: Lassen sich Abschläge ausgleichen? Lohnt sich das gerade im Abfindungsjahr? Und mit Blick auf Arbeitslosengeld und die Überbrückung bis zum Renteneintritt: Lohnt sich ein sogenanntes Dispositionsjahr?
Diese Punkte klärst Du am besten mit Fachleuten für das jeweilige Gebiet. Bei der steuerlichen Seite helfen wir gern und rechnen die Varianten durch.
Die rebellische Wahrheit
Eine Abfindung ist oft das größte Geldgeschenk eines Berufslebens. Trotzdem behandeln viele sie wie eine Gehaltszahlung: unterschreiben, abwarten, Lohnabrechnung abheften. Dabei gilt hier mehr als irgendwo sonst:
Planung schlägt Bauchgefühl. Erst rechnen. Dann unterschreiben. Und dem Mitbewohner nicht freiwillig fast die halbe Pizza überlassen.
Unser Tipp: Sprich mit einem Experten, bevor Du unterschreibst.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Für die Richtigkeit im Einzelfall übernehmen wir keine Gewähr.